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Kündigung wegen Eigenbedarf – früher ausziehen?
Friday, May 16th, 2008Also, das ist nach meinem Verständnis ungerecht: Dir wird das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt, mit einer Frist von drei Monaten… wenn Du jetzt das Pech hast, VOR Ablauf dieser Frist in eine neue Wohnung umzuziehen, musst Du trotzdem in der alten Wohnung bis zum Schluss die Miete bezahlen!
Das ist krank, da ist ein Fehler im System. Und Du hast auch keinen Anspruch auf irgendwelche finanzielle Beihilfe, obwohl Du gewzungen bist, umzuziehen, ggf. Provision und / oder Abstand für irgendwelche Einrichtung zu bezahlen, und von der [nicht bezahlbaren] Zeit, die Du mit der Wohnungssuche verbringt gar nicht zu reden.
Denkt man selten drüber nach, wenn es einem nicht selber passiert, ist aber so. Aber in Ordnung ist das nicht! Ich hoffe, dass unser Noch-Haus über unseren neuen Vermietern einstürzt und sie begräbt! Nicht weil sie das Haus gekauft haben und uns alle rauswerfen, das ist gar nicht der Punkt, aber die Art und Weise, wie sie es tun, die Form der Kommunikation mit uns, das disqualifiziert diese Leute total.
Ich werde jedenfalls beobachten, ob die wirklich selber in dem Haus einziehen, denn wenn die die ganze Eigenbedarfs-Nummer nur getürkt haben, ja dann haben sie uns ganz klar betrogen, und dann wird man da erneut über Rechtsmittel nachdenken müssen.