Kündigung wegen Eigenbedarf – früher ausziehen?

Also, das ist nach meinem Verständnis ungerecht: Dir wird das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt, mit einer Frist von drei Monaten… wenn Du jetzt das Pech hast, VOR Ablauf dieser Frist in eine neue Wohnung umzuziehen, musst Du trotzdem in der alten Wohnung bis zum Schluss die Miete bezahlen!
Das ist krank, da ist ein Fehler im System. Und Du hast auch keinen Anspruch auf irgendwelche finanzielle Beihilfe, obwohl Du gewzungen bist, umzuziehen, ggf. Provision und / oder Abstand für irgendwelche Einrichtung zu bezahlen, und von der [nicht bezahlbaren] Zeit, die Du mit der Wohnungssuche verbringt gar nicht zu reden.
Denkt man selten drüber nach, wenn es einem nicht selber passiert, ist aber so. Aber in Ordnung ist das nicht! Ich hoffe, dass unser Noch-Haus über unseren neuen Vermietern einstürzt und sie begräbt! Nicht weil sie das Haus gekauft haben und uns alle rauswerfen, das ist gar nicht der Punkt, aber die Art und Weise, wie sie es tun, die Form der Kommunikation mit uns, das disqualifiziert diese Leute total.
Ich werde jedenfalls beobachten, ob die wirklich selber in dem Haus einziehen, denn wenn die die ganze Eigenbedarfs-Nummer nur getürkt haben, ja dann haben sie uns ganz klar betrogen, und dann wird man da erneut über Rechtsmittel nachdenken müssen.

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posted on Friday, May 16th, 2008

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9 Responses to “Kündigung wegen Eigenbedarf – früher ausziehen?”

  1. Jens says:

    ich würde stark annehmen, ihr müsst _nicht_ doppelt zahlen, da der vermieter ja eine nachmiete ausschließt. ich würde es jedenfalls drauf ankommen lassen und keine miete mehr zahlen, sobald der auszug erfolgt ist.
    Ansonsten : Wann habeneure vermieter denn das haus gekauft? nach einer übernahme der mieterschaft ist eine wohnung ja zwei jahre lang nicht durch den neubesitzer kündbar, auch nicht per eigenbedarf.

  2. Rushme says:

    Woher hast Du diese Information? Im Mieterverein haben die mir gesagt, die Kündigung ist so OK, wir könnten höchstens widersprechen und es auf eine Kündigungsklage ankommen lassen – das Haus ist erst vor wenigen Monaten verkauft worden.
    Kann es denn sein, dass der Mieterverein nur Mist erzählt hat?? Warum bin ich denn da überhaupt drin?? *zeter*
    Abgesehen davon: Falls ich ausziehe, werd ich sicherlich die Miete ab dahin einbehalten, einfach schon aus Prinzip – schließlich haben die auch noch die Kaution.

  3. Rushme says:

    Von diesen zwei Jahren ist hier auch nicht die Rede: http://www.mieterverein-koeln.de/infobar/infobar_eigentuemerw.html...
    wo hast Du das her?

  4. Jens says:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/577a.html
    Es ist allerdings so, daß “dringender Eigenbedarf” die Kündigungssperre schlägt, das muss der Vermieter aber erstmal beweisen, denn da gibt es klare Kriterien, worum es sich da handeln muss.

  5. Jens says:

    Oh, seh grade, daß es sogar drei Jahre sind.
    Die Mietvereine sind übrigens generell nicht unbedingt die besten Berater.

  6. Rushme says:

    Das hab ich auch gemerkt, ja. :(((

  7. Rushme says:

    Auf jeden Fall vielen Dank für Deine Hilfe, Jens!

  8. Marion says:

    wir haben von unserm Vermieter die Kündigung bekommen wegen Eigenbedarf.
    Er hat ne eigene Firma aber wie es aussieht ist er verschuldet,wir haben eine Kaution von 3 Kaltmieten a)700 €=2100€ ich habe nur Angst das ich jetzt meine Kaution nicht bekomme kann ich die Miete dann einbehalten?

  9. Rushme says:

    Die Kaution muss er Dir zurück zahlen, fertig aus! Wenn Du die Miete ohne gewichtige Gründe einbehältst, wird das wahrscheinlich eher zu Deinem Schaden sein, könnte ich mir vorstellen… obwohl… andere machen es ja auch….

    Aber am wichtigsten ist wohl die Frage, ob sein “Eigenbedarf” berechtigt und ausreichend begründet ist. Bin aber absoluter Laie und nur sozusagen Betroffener.

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